JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 02.12.1999, Aktenzeichen: C-234/98
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1 Die Richtlinie 77/187 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen kann auf einen Übergang zwischen zwei Gesellschaften desselben Konzerns angewendet werden. Anders als im Wettbewerbsrecht rechtfertigt nämlich nichts, daß das einheitliche Verhalten der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften auf dem Markt Vorrang erhält vor der förmlichen Trennung dieser Gesellschaften, die voneinander getrennte Rechtspersönlichkeiten darstellen. Eine solche Lösung, die dazu führen würde, Übergänge zwischen Gesellschaften desselben Konzerns vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, würde deren Ziel gerade entgegenlaufen; diese soll die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers soweit wie möglich gewährleisten, indem sie den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Inhaber zu denselben Bedingungen fortzusetzen, wie sie mit dem Veräusserer vereinbart waren. 2. Die Richtlinie 77/187 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist auf den Fall anwendbar, daß eine zu einem Konzern gehörende Gesellschaft beschließt, Aufträge über Arbeiten an eine andere Gesellschaft desselben Konzerns als Subunternehmerin zu vergeben, sofern dieser Vorgang mit dem Übergang einer wirtschaftlichen Einheit zwischen den beiden Gesellschaften einhergeht. Der Begriff wirtschaftliche Einheit bezieht sich dabei auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung. |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 77/187 |
| Vorschriften: | Richtlinie 77/187, |
| Stichworte: | 1 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendbarkeit auf den Übergang zwischen Gesellschaften desselben Konzerns, (Richtlinie 77/187 des Rates), 2 Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Zu einem Konzern gehörende Gesellschaft, die Aufträge an eine andere Gesellschaft desselben Konzerns als Subunternehmerin vergibt - Einbeziehung - Voraussetzungen, (Richtlinie 77/187 des Rates), |
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