JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 02.04.1992, Aktenzeichen: C-378/90 P
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Es ist Sache des Gerichts, festzustellen, ob die Ernennung eines Beamten trotz Fehlens einer freien Planstelle erfolgt ist. Diese Tatsachenwürdigung des Gerichts kann vor dem Gerichtshof nicht im Rahmen eines Rechtsmittels angegriffen werden, da dieser nur zur Prüfung von Rechtsfragen zuständig ist. |
| Rechtsgebiete: | Beamtenstatut |
| Vorschriften: | Beamtenstatut Art. 25 Abs. 2, Beamtenstatut Art. 5, Beamtenstatut Art. 7, |
| Stichworte: | Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Ernennung eines Beamten trotz Fehlens einer freien Planstelle - Unzulässigkeit - Zurückweisung, , (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51), |
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