JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 02.03.1994, Aktenzeichen: C-53/92 P
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Gemäß Artikel 168a EWG-Vertrag und Artikel 51 Absatz 1 der EWG-Satzung des Gerichtshofes kann ein Rechtsmittel nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften durch das Gericht beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen. Die vom Gericht vorgenommene Würdigung der ihm vorgelegten Beweismittel ist, sofern diese Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt. 2. Wenn die Kommission aufgrund von Hinweisen auf einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrags geschlossen hat und wenn ihre Überlegungen auf einer Annahme beruhen, braucht der Kläger, der den Verstoß bestreitet, nur Umstände nachzuweisen, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen und damit eine andere Erklärung des Sachverhalts ermöglichen, als sie von dieser gegeben worden war. Wenn die Kommission ihre Schlußfolgerungen dagegen mit Überlegungen begründet hat, die von ganz bestimmten Tatsachen ausgehen, muß der Kläger die Unrichtigkeit der von ihr vorgenommenen Beurteilungen nachweisen. 3. Im Rechtsmittelverfahren ist ein Antrag, der zum ersten Mal vor dem Gerichtshof von einem Beteiligten in Beantwortung des Rechtsmittels gestellt wird, gemäß Artikel 116 der Verfahrensordnung als unzulässig zurückzuweisen. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, EWG-Satzung |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 86, EWG-Vertrag Art. 168a, EWG-Satzung Art. 51, |
| Stichworte: | 1. Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Kontrolle der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluß ausser bei Verfälschung, , (EWG-Vertrag, Artikel 168a, EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51), , 2. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird - Anfechtung - Natur der dem Gemeinschaftsrichter vorzulegenden Beweise, , 3. Rechtsmittel - Antrag, der im Rechtsmittelverfahren zum ersten Mal gestellt wird - Unzulässigkeit, , (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 116), |
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