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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 02.03.1982, Aktenzeichen: 94/81 



EUGH – Aktenzeichen: 94/81

Urteil vom 02.03.1982


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN , ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN , UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG VON VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN , DIE SICH AUS RICHTLINIEN DER GEMEINSCHAFT ERGEBEN.
Rechtsgebiete:EWG-VERTRAG
Vorschriften:EWG-VERTRAG ART. 169,
Stichworte:MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERLETZUNG - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ),

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