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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 01.12.1993, Aktenzeichen: C-234/91 



EUGH – Aktenzeichen: C-234/91

Urteil vom 01.12.1993


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Der Gegenstand einer Klage gemäß Artikel 169 des Vertrages wird durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verwaltungsverfahren sowie durch die Klageanträge begrenzt. Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage müssen auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt werden.

2. Ein Mitgliedstaat, im vorliegenden Fall Dänemark, verstösst gegen Artikel 33 der Richtlinie 77/388, der die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren mit dem Charakter von Umsatzsteuern verbietet, und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere aus Artikel 189 des Vertrages, wenn er eine Steuerregelung über die Erhebung einer Arbeitsmarktabgabe, bei der es sich um eine im allgemeinen auf derselben Bemessungsgrundlage wie die Mehrwertsteuer erhobene Abgabe mit Steuercharakter handelt, einführt und beibehält, ohne die Gemeinschaftsvorschriften über die Mehrwertsteuer zu beachten, wenn diese Abgabe

° sowohl auf mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten erhoben wird als auch auf andere wirtschaftliche Tätigkeiten, die in der Lieferung von Leistungen gegen Entgelt bestehen;

° hinsichtlich der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen auf derselben Bemessungsgrundlage erhoben wird, nach der sich die Mehrwertsteuer bestimmt, d. h. in Form eines Prozentsatzes vom Betrag der getätigten Verkäufe abzueglich des Betrags der getätigten Einkäufe;

° im Gegensatz zur Mehrwertsteuer bei der Einfuhr nicht gezahlt, aber auf den vollen Verkaufswert der eingeführten Waren beim ersten Verkauf in dem betreffenden Mitgliedstaat erhoben wird;

° im Gegensatz zur Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden muß und

° neben der Mehrwertsteuer erhoben wird.
Rechtsgebiete:EWGV, RL Nr. 77/388/EWG
Vorschriften:EWGV Art. 169, EWGV Art. 189, RL Nr. 77/388/EWG Art. 33,
Stichworte:1. Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung während des Vorverfahrens - Spätere Erweiterung - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 169), , 2. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Arbeitsmarktabgabe in Dänemark - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 33),

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