JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 01.07.1993, Aktenzeichen: C-20/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung des Artikels 59 des Vertrages greift immer dann ein, wenn eine in Ausübung ihres Berufes handelnde Person in der Regel gegen Entgelt Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen anbietet, in dem sie niedergelassen ist, und zwar unabhängig vom Niederlassungsort der Empfänger dieser Dienstleistungen. Es stellt eine durch die Artikel 59 und 60 des Vertrages verbotene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, wenn ein Mitgliedstaat von einem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der als Testamentsvollstrecker vor einem inländischen Gericht klagt, nur wegen seiner Eigenschaft als Ausländer die Zahlung einer Prozeßkostensicherheit verlangt. 2. Der im Gemeinschaftsrecht verankerte Anspruch auf Gleichbehandlung kann nicht davon abhängen, daß zwischen den Mitgliedstaaten internationale Abkommen, die auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen, bestehen. 3. Die Geltung des Gemeinschaftsrechts kann nicht davon abhängen, auf welchem Gebiet des innerstaatlichen Rechts es seine Wirkungen zeitigt. Der Umstand, daß ein Ausgangsrechtsstreit dem Erbrecht zuzuordnen ist, kann die Anwendung des im Gemeinschaftsrecht verankerten Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr gegenüber einer in Ausübung ihres Berufes handelnden Person, die mit der Angelegenheit betraut ist, nicht ausschließen. |
| Rechtsgebiete: | EWGV, ZPO |
| Vorschriften: | EWGV Art. 177, EWGV Art. 59, EWGV Art. 7, EWGV Art. 60, ZPO § 110 Abs. 1 S. 1, |
| Stichworte: | 1. Freier Dienstleistungsverkehr - Diskriminierungsverbot - Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift, die von einem Ausländer, der vor Gericht klagt, die Zahlung einer Prozeßkostensicherheit verlangt, auf einen Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs auftritt - Unzulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60), , 2. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Bestehen eines Gegenseitigkeitsabkommens als Voraussetzung für die Gewährung der Inländerbehandlung an einen Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats - Unzulässigkeit, , 3. Gemeinschaftsrecht - Wirksamkeit im innerstaatlichen Recht - Unterscheidung nach Rechtsgebieten - Unzulässigkeit - Anwendung der Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr auf eine in Ausübung ihres Berufes handelnde Person, die Angehörige eines anderen Mitgliedstaats ist und in einer erbrechtlichen Angelegenheit auftritt, |
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