JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 01.06.2006, Aktenzeichen: C-169/05
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 93/83/EWG |
| Vorschriften: | Richtlinie 93/83/EWG Art. 9 Abs. 2, |
| Stichworte: | Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/83/EWG - Artikel 9 Absatz 2 - Umfang der Befugnisse einer Verwertungsgesellschaft, die als Wahrnehmer der Rechte eines Inhabers gilt, der ihr nicht die Wahrnehmung seiner Rechte übertragen hat - Ausübung des Rechts, einem Kabelunternehmen die Erlaubnis zur Kabelweiterverbreitung einer Sendung zu erteilen oder zu verweigern, |
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