( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 01.04.1993, Aktenzeichen: C-256/91 



EUGH – Aktenzeichen: C-256/91

Urteil vom 01.04.1993


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Ein zur Verwendung in der Papier- und Textilindustrie bestimmtes, nach seiner Beschaffenheit auch für die menschliche Ernährung geeignetes, wenn auch lebensmittelrechtlich nicht zugelassenes Stärkeerzeugnis (Stärkegehalt 99 Gewichtshundertteile nach Ewers bzw. 81,1 Gewichtshundertteile nach der Verzuckerungsmethode; Acetylgehalt 0,65 bzw. 0,67 Gewichtshundertteile), bestehend aus nativer Kartoffelstärke, diese versetzt mit einem von Acetaldehyd befreiten und neutralisierten Kartoffelstärkeester, ist in die Unterposition 1108 13 00 des Gemeinsamen Zolltarifs ° Kombinierte Nomenklatur ° einzureihen.
Rechtsgebiete:Gemeinsamer Zolltarif, Verordnung Nr. 28/90/EWG vom 04.01.1990
Vorschriften:Gemeinsamer Zolltarif Position 1108, Gemeinsamer Zolltarif Position 1901, Gemeinsamer Zolltarif Position 3505, Gemeinsamer Zolltarif Position 3809, Verordnung Nr. 28/90/EWG vom 04.01.1990,
Stichworte:Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Stärkeerzeugnis, bestehend aus einer Mischung aus nativer Kartoffelstärke und einem neutralisierten Kartoffelstärkeester - Einreihung in die Unterposition 1108 13 00 der Kombinierten Nomenklatur,

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 01.04.1993, Aktenzeichen: C-256/91 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-01-04-1993-az-c-25691

"EUGH - 01.04.1993, C-256/91" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN