JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 01.02.1979, Aktenzeichen: 17-78
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. ES TRIFFT ZWAR ZU , DASS DIE RUHEGEHALTSANSPRÜCHE VOR DER VERSETZUNG IN DEN RUHESTAND ( EINEM ZUKÜNFTIGEN UND UNGEWISSEN EREIGNIS ) LEDIGLICH POTENTIELLE , IN TAEGLICHER ENTSTEHUNG BEGRIFFENE RECHTE SIND. ES LIEGT JEDOCH GLEICHWOHL AUF DER HAND , DASS EINE VERWALTUNGSMASSNAHME , MIT DER BESCHLOSSEN WIRD , DASS EINE BESTIMMTE DIENSTZEIT BEI DER BERECHNUNG DER RUHEGEHALTSFÄHIGEN DIENSTJAHRE NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN KANN , DIE RECHTSSTELLUNG DER BETROFFENEN AUCH DANN SOFORT UND UNMITTELBAR BERÜHRT , WENN SIE ERST SPÄTER ZUR AUSFÜHRUNG GELANGT. DER BEAMTE BESITZT EIN BERECHTIGTES , BESTEHENDES UND GEGENWÄRTIGES INTERESSE DARAN , GEGEN EINE SOLCHE MASSNAHME ZU KLAGEN. 2. DAS MERKMAL DER UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN BEDIENSTETEM AUF ZEIT ( IM SINNE VON ART. 2B DER BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN ) UND HILFSKRAFT IST DARIN ZU SEHEN , DASS DER BEDIENSTETE AUF ZEIT EINE IN DEM STELLENPLAN EINES ORGANS AUFGEFÜHRTE DAUERPLANSTELLE BESETZT , WÄHREND DIE HILFSKRAFT - MIT AUSNAHME DES FALLS EINER VORÜBERGEHENDEN STELLENBESETZUNG - EINE DIENSTLICHE TÄTIGKEIT AUSÜBT , OHNE IN EINE IN DEM GENANNTEN PLAN AUFGEFÜHRTE PLANSTELLE EINGEWIESEN ZU SEIN. |
| Rechtsgebiete: | EWG/EAGBeamtStat, Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften |
| Vorschriften: | EWG/EAGBeamtStat Art. 90 Abs. 2, EWG/EAGBeamtStat Art. 91 Abs. 2, Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 2, Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 3, der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 8 Abs. 2, der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 52, |
| Stichworte: | 1. BEAMTE - KLAGE - ENTSCHEIDUNG ÜBER LEDIGLICH POTENTIELLE RUHEGEHALTSANSPRÜCHE - RECHTSSCHUTZINTERESSE, , ( BEAMTENSTATUT , ART. 91 ), , 2. BEDIENSTETE AUF ZEIT - HILFSKRAFT - UNTERSCHEIDUNGSMERKMAL - DAUERCHARAKTER EINER ANSTELLUNG, , ( BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN , ART. 2B UND 3 ), |
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"EUGH - 01.02.1979, 17-78" © JuraForum.de — 2003-2012
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