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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 01.02.1979, Aktenzeichen: 121-78 



EUGH – Aktenzeichen: 121-78

Urteil vom 01.02.1979


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

AUFGRUND DER VERORDNUNG NR. 2902/77 DER KOMMISSION ÜBER DIE FESTSETZUNG DER MENGE MÄNNLICHER JUNGRINDER , DIE IM ERSTEN VIERTELJAHR 1978 UNTER SONDERBEDINGUNGEN EINGEFÜHRT WERDEN KÖNNEN , WAREN DIE BETROFFENEN MITGLIEDSTAATEN BEFUGT , DIE KATEGORIEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGER , DENEN DIE VERGÜNSTIGUNG DES EINFUHRKONTINGENTS VON MÄNNLICHEN JUNGRINDERN UNTER TEILWEISER ODER VOLLSTÄNDIGER AUSSETZUNG DER ABSCHÖPFUNG ZUTEIL WERDEN SOLLTE , IM RAHMEN EINER POLITIK DER STRUKTURELLEN VERBESSERUNG DER RINDERHALTUNG UND RINDFLEISCHERZEUGUNG ANZUGEBEN.

ES STEHT MIT DEN VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN AUS DER RICHTLINIE 72/159 DES RATES ÜBER DIE MODERNISIERUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBE IM EINKLANG , WENN DIESE VERGÜNSTIGUNG DENJENIGEN BETRIEBSINHABERN VORBEHALTEN WIRD , DIE DIE LANDWIRTSCHAFT ALS HAUPTBERUF BETREIBEN.
Rechtsgebiete:Verordnung Nr. 805/68/EWG, Gesetz Nr. 153 1975
Vorschriften:Verordnung Nr. 805/68/EWG Art. 13, Gesetz Nr. 153 1975 Art. 12 Abs. 1,
Stichworte:LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - RINDFLEISCH - ZUM MÄSTEN BESTIMMTE JUNGRINDER - EINFUHRKONTINGENT MIT ERMÄSSIGTER ABSCHÖPFUNG - ANSPRUCHSBERECHTIGTE - LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGER - BEGRIFF - BESTIMMUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - BESCHRÄNKUNG AUF HAUPTBERUFLICHE LANDWIRTE - ZULÄSSIGKEIT, , ( VERORDNUNG NR. 2902/77 DER KOMMISSION , ARTIKEL 1 ABSATZ 5, RICHTLINIE 72/159 DES RATES ),

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