JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 28.06.1995, Aktenzeichen: C-258/94 P
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die vom Paritätischen Ausschuß bei der Aufstellung des Verzeichnisses der aufgrund ihrer Verdienste für eine Beförderung in Betracht kommenden Bewerber getroffene Entscheidung, keine Abwägung der Verdienste eines Bewerbers vorzunehmen, ist nur eine Maßnahme zur Vorbereitung der Beförderungsentscheidungen, die als solche nicht Gegenstand einer Klage sein kann. |
| Rechtsgebiete: | EG-Satzung, Beamtenstatut |
| Vorschriften: | EG-Satzung Art. 49, Beamtenstatut Art. 45, |
| Stichworte: | Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Vorbereitende Handlung - Entscheidung des Paritätischen Ausschusses, bei der Aufstellung des Verzeichnisses der aufgrund ihrer Verdienste in Betracht kommenden Beamten keine Abwägung der Verdienste eines Beamten vorzunehmen - Unzulässigkeit, , (Beamtenstatut, Artikel 90 und 91), |
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