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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 27.11.1990, Aktenzeichen: C-242/90 P-R 



EUGH – Aktenzeichen: C-242/90 P-R

Beschluss vom 27.11.1990


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die vom Gericht vorgenommene Aufhebung der Entscheidung eines Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren über die Korrektur einer schriftlichen Prüfung sowie der späteren Verfahrenshandlungen wegen einer Unregelmässigkeit, die die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichheit der Bewerber in Frage stellen kann, hat nicht ohne weiteres die Ungültigkeit der Ernennungen zur Folge, die auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuß aufgestellten Verzeichnisses der erfolgreichen Bewerber vorgenommen worden sind, wenn es sich um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt.
Rechtsgebiete:EWG-Satzung, Verfahrensordnung
Vorschriften:EWG-Satzung Art. 49, EWG-Satzung Art. 53, Verfahrensordnung Art. 83,
Stichworte:Beamte - Klage - Aufhebungsurteil - Wirkungen - Aufhebung der Korrektur der Prüfungen eines allgemeinen Auswahlverfahrens und der späteren Verfahrenshandlungen - Auswirkung auf die Wirksamkeit der vorgenommenen Ernennungen, , ( Beamtenstatut, Artikel 91 ),

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