JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 26.04.1993, Aktenzeichen: C-386/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, macht es erforderlich, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen. Diese Anforderungen gelten ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch eine komplexe Sach- und Rechtslage gekennzeichnet ist. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, VerfO |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 177, EWG-Vertrag Art. 30, EWG-Vertrag Art. 85, VerfO Art. 92, |
| Stichworte: | Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Vorlage einer Frage ohne Erläuterung des tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhangs, , (EWG-Vertrag, Artikel 177), |
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