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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 25.06.1996, Aktenzeichen: C-101/96 



EUGH – Aktenzeichen: C-101/96

Beschluss vom 25.06.1996


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist nur möglich, wenn das nationale Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der gestellten Fragen umreisst oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen.

Die Angaben und Fragen in den Vorlageentscheidungen sollen nicht nur dem Gerichtshof sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Artikel 20 der Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben.

Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden.

Daher ist die Vorlage eines nationalen Gerichts, das lediglich Straftatbestände des nationalen Urheberrechts nennt, die eine Verantwortliche eines privaten Radiosenders erfuellt haben soll, und nur weiter ausführt, in diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob das Monopol einer Gesellschaft, die zur ausschließlichen Verwertung von Urheberrechten und zur ° durch strafrechtliche Sanktionen gesicherten ° Erhebung von Gebühren befugt sei, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, in seinem Vorlagebeschluß aber weder den tatsächlichen Kontext des Ausgangsverfahrens noch den Rahmen im nationalen Recht, noch die genauen Gründe, aus denen ihm die Auslegung des Gemeinschaftsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheint, in hinreichender Weise erläutert, offensichtlich unzulässig, da sie dem Gerichtshof nicht ermöglicht, eine sachdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben.
Rechtsgebiete:EG-Vertrag, VerfO Gerichtshof
Vorschriften:EG-Vertrag Art. 177, Art. 92 VerfO Gerichtshof,
Stichworte:Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen - Fragen, die in einem Zusammenhang gestellt werden, der eine sachdienliche Beantwortung ausschließt, , (EG-Vertrag, Artikel 177, EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20),

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