JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 23.03.1988, Aktenzeichen: 289/87
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Beansprucht eine Hilfskraft die Eigenschaft als Bediensteter auf Zeit mit der Begründung, seine Einstellung als Hilfskraft habe gegen die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten verstossen, so stellt der Dienstvertrag mangels einer Änderung dieses Vertrages anläßlich seiner Verlängerungen die beschwerende Maßnahme dar. |
| Rechtsgebiete: | EWG/EAG BeamtStat |
| Vorschriften: | EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2, EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Hilfskraft, die die Eigenschaft als Bediensteter auf Zeit beansprucht - Dienstvertrag, , ( Beamtenstatut, Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 ), |
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"EUGH - 23.03.1988, 289/87" © JuraForum.de — 2003-2012
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