JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 15.10.1986, Aktenzeichen: 299/85
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg IN ANBETRACHT DER ROLLE , DIE DER KOMMISSION DURCH DIE VERORDNUNG NR. 2176/84 IN DEM VERFAHREN ZUM ERLASS EINER VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG EINES ENDGÜLTIGEN ANTIDUMPINGZOLLS DURCH DEN RAT ZUGEWIESEN WIRD , KANN EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG EINER SOLCHEN VERORDNUNG NUR GEGEN DEN RAT GERICHTET WERDEN , DEM INSOWEIT ALLEIN DIE ENTSCHEIDUNGSBEFUGNIS ZUFÄLLT. |
| Rechtsgebiete: | VerfO |
| Vorschriften: | VerfO Art. 91, |
| Stichworte: | NICHTIGKEITSKLAGE - VERORDNUNG DES RATES ZUR EINFÜHRUNG EINES ENDGÜLTIGEN ANTIDUMPINGZOLLS - KLAGE GEGEN DIE KOMMISSION - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173, VERORDNUNGEN NRN. 2176/84 UND 1698/85 DES RATES ), |
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"EUGH - 15.10.1986, 299/85" © JuraForum.de — 2003-2012
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