JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 12.10.1988, Aktenzeichen: 34/88
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die an die Mitgliedstaaten gerichtete Entscheidung 87/561 mit Übergangsmaßnahmen bezueglich des Verbots der Verabfolgung bestimmter Stoffe mit hormonaler Wirkung an Nutztiere betrifft Rindfleischerzeuger nicht individuell im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag. Deren Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung ist daher unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2, |
| Stichworte: | Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung, die Übergangsmaßnahmen bezueglich des Verbots der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler Wirkung in der Viehzucht vorsieht - Klage von Rindfleischerzeugern - Unzulässigkeit, , ( EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2, Entscheidung des Rates 87/561 ), |
Um den Volltext vom EUGH – Beschluss vom 12.10.1988, Aktenzeichen: 34/88 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 12.10.1988, 34/88" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum