JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 11.10.2001, Aktenzeichen: C-30/00
| Rechtsgebiete: | EGV, Verfahrensordnung, Verordnung (EWG) Nr. 1697/79, Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge, Verordnung (EWG) Nr. 3771/85, Verordnung (EWG) Nr. 579/86 |
| Vorschriften: | EGV Art. 234, Verfahrensordnung § 3 Art. 104, Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 Art. 1 Abs. 2 c, Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2, Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge Art. 254, Verordnung (EWG) Nr. 3771/85 Art. 8, Verordnung (EWG) Nr. 579/86 Art. 4, Verordnung (EWG) Nr. 579/86 Art. 8, |
| Stichworte: | 1. Vorabentscheidungsverfahren - Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt - Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann - Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung, , (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3), , 2. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Erhebungsfrist - Buchmäßige Erfassung des ursprünglich vom Abgabenschuldner angeforderten Betrages - Begriff - Verwaltungsakt, der der Mitteilung zum Zweck der Erhebung und der Erhebung selbst vorausgeht - Von der Zollbehörde vorgenommene Eintragung des fraglichen Betrages in die Bücher oder in sonstige stattdessen verwendete Unterlagen - Unbeachtlich, , (Verordnung Nr. 1697/79 des Rates, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2), , 3. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Erhebungsfrist - Einleitung des Nacherhebungsverfahrens - Erster Rechtsakt, mit dem der geschuldete Abschöpfungsbetrag bestimmt worden ist und der aufgehoben und durch einen zweiten Akt ersetzt wird, der lediglich den ersten berichtigt, indem die geschuldeten Abgaben auf einen niedrigeren als den mit dem ersten Akt bestimmten Betrag festgesetzt werden - Einleitung des Verfahrens mit dem ersten Akt, , (Verordnung Nr. 1697/79 des Rates, Artikel 2 Absatz 2), , 4. Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Portugal - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Verpflichtung der Portugiesischen Republik, überschüssige Bestände auf eigene Kosten abzubauen - Abschöpfung, die von diesem Staat den Besitzern überschüssiger Bestände auferlegt wird, wenn die fristgerechte Ausfuhr unterbleibt - Zulässigkeit, , (Beitrittsakte von 1985, Artikel 254, Verordnung Nr. 3771/85 des Rates, Verordnung Nr. 579/86 der Kommission, Artikel 7 Absatz 1), , 5. Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79, , (Verordnung Nr. 1697/79 des Rates, Artikel 5 Absatz 2), |
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"EUGH - 11.10.2001, C-30/00" © JuraForum.de — 2003-2012
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