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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 10.12.2007, Aktenzeichen: C-134/07 



EUGH – Aktenzeichen: C-134/07

Beschluss vom 10.12.2007


Rechtsgebiete:Verfahrensordnung, EG
Vorschriften:Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1, EG Art. 25, EG Art. 90 Abs. 1,
Stichworte:Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Erhebung höherer inländischer Abgaben auf eine aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Ware als auf eine vor Ort erworbene gleichartige Ware - Art. 90 Abs. 1 EG - Bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen erhobene Gebühr für die erste Zulassung,

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