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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 09.11.1983, Aktenzeichen: 80/83 



EUGH – Aktenzeichen: 80/83

Beschluss vom 09.11.1983


Rechtsgebiete:VerfO
Vorschriften:VerfO Art. 93, VerfO Art. 103,
Stichworte:UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - PROTOKOLL BETREFFEND DIE AUSLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS DURCH DEN GERICHTSHOF - NATIONALE GERICHTE , DIE ZUR VORLAGE EINER FRAGE ZUR VORABENTSCHEIDUNG BEIM GERICHTSHOF BEFUGT SIND - GERICHTE , DIE ' ' ALS RECHTSMITTELINSTANZ ENTSCHEIDEN ' ' - BEGRIFF - ITALIENISCHES GERICHT , DAS IN ERSTER INSTANZ AUFGRUND EINES WIDERSPRUCHS GEGEN EINEN IM RAHMEN EINES MAHNVERFAHRENS ERGANGENEN MAHNBESCHEID ENTSCHEIDET - AUSSCHLUSS, , ( PROTOKOLL VOM 3. JUNI 1971 , ARTIKEL 2 NR. 2 ),

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