JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 09.03.2000, Aktenzeichen: C-291/98 P
| Stichworte: | Verfahren - Rechtsmittel - Partei, die auf die Einreichung einer Erwiderung verzichtet hat - Beschluß des Gerichtshofes, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden - Antrag auf Eröffnung der mündlichen Verhandlung oder, hilfsweise, auf Wiedereröffnung des schriftlichen Verfahrens - Zurückweisung, , (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 117 § 1 und Artikel 120), |
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