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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 07.10.1987, Aktenzeichen: 248/86 



EUGH – Aktenzeichen: 248/86

Beschluss vom 07.10.1987


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DIE NACH ARTIKEL 45 DES STATUTS FÜR DIE BEFÖRDERUNG EINES BEAMTEN ERFORDERLICHE MINDESTDIENSTZEIT IST BEI DER ERSTEN BEFÖRDERUNG NACH DER EINSTELLUNG BEGINNEND MIT DEM ZEITPUNKT DER ERNENNUNG ZUM BEAMTEN AUF LEBENSZEIT ZU BERECHNEN.
Stichworte:BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ERFORDERLICHE MINDESTDIENSTZEIT IN DER BESOLDUNGSGRUPPE - BERECHNUNG - AUSGANGSPUNKT - ERNENNUNG ZUM BEAMTEN AUF LEBENSZEIT, , ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 45 ABSATZ 1 ),

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