( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 07.03.1995, Aktenzeichen: C-12/95 P 



EUGH – Aktenzeichen: C-12/95 P

Beschluss vom 07.03.1995


Rechtsgebiete:EG-Vertrag, EG-Satzung, Verfahrensordnung
Vorschriften:EG-Vertrag Art. 168 a, EG-Vertrag Art. 185, EG-Satzung Art. 50, Verfahrensordnung § 107 § 2,
Stichworte:Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, mit der eine finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft gestrichen wird - Voraussetzungen - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Sicherheitsleistung - Sicherheitsleistung in Höhe des Gesamtbetrags der gewährten Beihilfe, die die Eigenmittel der Rechtsmittelführerin übersteigt - Berücksichtigung der finanziellen Zuschüsse, die die Rechtsmittelführerin von ihren Gesellschaftern und der Unternehmensgruppe, der sie angehört, erhalten kann - Grundsatz des Anspruchs auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Grundsatz der Verhältnismässigkeit - Kein Verstoß, , (EG-Vertrag, Artikel 185, Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 107 § 2),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Beschluss vom 07.03.1995, Aktenzeichen: C-12/95 P anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-beschluss-vom-07-03-1995-az-c-1295-p

"EUGH - 07.03.1995, C-12/95 P" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN