JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 06.03.1997, Aktenzeichen: C-150/96 P
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Ein auf eine Verletzung von Artikel 85 des Beamtenstatuts gestütztes Rechtsmittel ist für offensichtlich unbegründet zu erklären und zurückzuweisen, wenn sich schon aus einem Vergleich des angefochtenen Urteils mit der Wiedergabe des Urteils durch den Rechtsmittelführer ergibt, daß dieser das Urteil offensichtlich nur zum Teil zur Kenntnis genommen und falsch verstanden hat. |
| Stichworte: | Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Verletzung von Artikel 85 des Beamtenstatuts durch das Gericht - Anfechtung eines Urteils, das der Rechtsmittelführer offensichtlich nur zum Teil zur Kenntnis genommen und falsch verstanden hat - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel - Zurückweisung, , (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 119, Beamtenstatut, Artikel 85), |
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