( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 05.03.1986, Aktenzeichen: 318/85 



EUGH – Aktenzeichen: 318/85

Beschluss vom 05.03.1986


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

NACH ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG KANN DER GERICHTSHOF NUR VON EINEM GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS ANGERUFEN WERDEN , DAS ZU EINER ENTSCHEIDUNG IM RAHMEN EINES VERFAHRENS AUFGERUFEN IST , DAS AUF EINE ENTSCHEIDUNG MIT RECHTSPRECHUNGSCHARAKTER ABZIELT. DIES IST BEI EINEM BERATENDEN AUSSCHUSS FÜR DEVISENVERGEHEN NICHT DER FALL , DER NICHT RECHTSSTREITIGKEITEN ZU ENTSCHEIDEN , SONDERN STELLUNGNAHMEN IM RAHMEN EINES VERWALTUNGSVERFAHRENS ABZUGEBEN HAT.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 177,
Stichworte:VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - EINZELSTAATLICHES GERICHT IM SINNE DES ARTIKELS 177 EWG-VERTRAG - BEGRIFF, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Beschluss vom 05.03.1986, Aktenzeichen: 318/85 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-beschluss-vom-05-03-1986-az-31885

"EUGH - 05.03.1986, 318/85" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN