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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 04.06.1991, Aktenzeichen: C-66/90 



EUGH – Aktenzeichen: C-66/90

Beschluss vom 04.06.1991


Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2,
Stichworte:Verfahren - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz - Klage, die von einer natürlichen oder juristischen Person gemäß Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag beim Gerichtshof erhoben wird und die Anwendung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsvorschriften zum Gegenstand hat - Verweisung an das Gericht erster Instanz, , (Beschluß 88/591 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c, Satzung des Gerichtshofes der EWG, Artikel 47 Absatz 2),

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