JuraForum.de > Urteile > EUGH > Beschluss vom 04.05.1988, Aktenzeichen: 95/87
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Beansprucht eine Hilfskraft die Zuerkennung der Eigenschaft eines Bediensteten auf Zeit mit der Begründung, ihre Einstellung als Hilfskraft habe gegen die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten verstossen, so stellt der Dienstvertrag die beschwerende Maßnahme dar, sofern er nicht, insbesondere anläßlich seiner Verlängerung, geändert worden ist. |
| Rechtsgebiete: | EWG/EAG BeamtStat |
| Vorschriften: | EWG/EAG BeamtStat Art. 90, |
| Stichworte: | Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Hilfskraft, die die Zuerkennung der Eigenschaft eines Bediensteten auf Zeit beansprucht - Dienstvertrag, , ( Beamtenstatut, Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 ), |
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