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JuraForum.deUrteileEUGHBeschluss vom 03.12.2001, Aktenzeichen: C-59/00 



EUGH – Aktenzeichen: C-59/00

Beschluss vom 03.12.2001


Stichworte:1. Vorabentscheidungsverfahren - Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann - Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung, , (Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes), , 2. Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Anwendungsbereich - Öffentlicher Bauauftrag, der den durch die Richtlinie vorgesehenen Schwellenwert nicht überschreitet - Ausschluss - In den Ausschreibungsunterlagen zu dem betreffenden Auftrag enthaltene Klausel, nach der die Verwendung eines bestimmten Fabrikats vorgeschrieben ist, ohne gleichwertiges Material zuzulassen - Freier Warenverkehr - Unzulässigkeit, , (Artikel 30 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG], Richtlinie 93/37 des Rates),

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