JuraForum.de > Urteile > EUG > Urteil vom 31.01.2001, Aktenzeichen: T-24/00
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke sind Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung... der Bestimmung... der Ware... dienen können", von der Eintragung ausgeschlossen. Wird insoweit die Eintragung des Wortes VITALITE für bestimmte Waren, die medizinischen, Ernährungs- oder spezifischen Diätzwecken dienen, sowie für Babykost" und Mineralwässer, auch mit Kohlensäure" begehrt, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Wort, selbst wenn es im Französischen wie das Wort vitalité" zu lesen ist, zur Bezeichnung der Bestimmung von Babykost" und Mineralwässern, auch mit Kohlensäure" dienen kann. Das Wort vitalité informiert den Verbraucher nicht unmittelbar über eines der Merkmale von Babykost" und Mineralwässern, auch mit Kohlensäure". Daher ist der Zusammenhang zwischen der Bedeutung des Wortes vitalité und den fraglichen Waren nicht so eng, dass er unter das Eintragungshindernis des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 fällt. Er gehört nämlich zum Bereich der Evokation und nicht zu dem der Bezeichnung im Sinne dieser Bestimmung. Daher kann für Babykost" und Mineralwässer, auch mit Kohlensäure" im Gegensatz zu allen anderen Waren, die sämtlich medizinischen, Ernährungs- oder spezifischen Diätzwecken dienen, die Eintragung des Wortes VITALITE" nach dieser Bestimmung nicht abgelehnt werden. ( vgl. Randnrn. 18, 21, 24-25 ) 2. Dass bereits Markeneintragungen in Mitgliedstaaten bestehen, stellt einen Anhaltspunkt dar, der bei der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich Berücksichtigung finden kann, ohne entscheidend zu sein. ( vgl. Randnr. 33 ) |
| Rechtsgebiete: | Verordnung 40/94/EWG |
| Vorschriften: | Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c, |
| Stichworte: | 1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware bestehen - Wort VITALITE", , (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchst. c), , 2. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten - Auswirkung, |
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