JuraForum.de > Urteile > EUG > Urteil vom 28.02.2002, Aktenzeichen: T-155/98
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Für die Feststellung, ob im Rahmen der Prüfung, ob eine staatliche Ausfuhrbeihilfe im Buchsektor als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden kann, die Wettbewerbsbedingungen im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe d EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe d EG) in einem Maß beeinträchtigt werden, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, ist der Markt zu bestimmen, auf dem sich die Beihilfen auswirken. In Bezug auf die sachliche Abgrenzung des Marktes kann nur dann von einem hinreichend gesonderten Markt der betreffenden Dienstleistung oder Ware gesprochen werden, wenn diese durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist, durch die sie sich von anderen Dienstleistungen oder Waren so unterscheidet, dass sie mit ihnen nur in geringem Maß austauschbar und ihrem Wettbewerb nur in wenig spürbarer Form ausgesetzt ist. In diesem Rahmen ist die Frage, in welchem Maß Waren oder Dienstleistungen untereinander austauschbar sind, aufgrund ihrer objektiven Merkmale sowie der Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt und der Wettbewerbsbedingungen zu beurteilen. Die Kommission hat die Auswirkungen einer staatlichen Beihilfe auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den übrigen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben wie die, für die die Beihilfe gewährt wurde, zu prüfen, indem sie die tatsächlichen Auswirkungen einer solchen Beihilfe auf den Wettbewerb beurteilt. Fehlt eine solche Prüfung, unterläuft der Kommission in Bezug auf die Bestimmung des Marktes ein offensichtlicher Beurteilungsfehler. ( vgl. Randnrn. 56, 57 und 71 ) |
| Rechtsgebiete: | EGV, Entscheidung 1999/133/EG |
| Vorschriften: | EGV Art. 173 (jetzt EGV Art. 230), EGV Art. 92 Abs. 1 (jetzt Art. 87 Abs. 1 EGV), EGV Art. 92 Abs. 3 d (jetzt Art. 87 Abs. 3 d EGV), Entscheidung 1999/133/EG Art. 1 S. 3, |
| Stichworte: | Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen, die als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können - Ausfuhrbeihilfen im Buchsektor - Prüfung der Auswirkungen von Beihilfen auf den Wettbewerb und den Handel - Referenzmarkt - Abgrenzung - Kriterien, , (EG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 3 Buchst. d [nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 3 Buchst. d EG]), |
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"EUG - 28.02.2002, T-155/98" © JuraForum.de — 2003-2012
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