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JuraForum.deUrteileEUGUrteil vom 28.02.1991, Aktenzeichen: T-124/89 



EUG – Aktenzeichen: T-124/89

Urteil vom 28.02.1991


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Bei der Entscheidung, ob der Mangel des rechtlichen Grundes einer Zahlung, die ein Beamter ohne rechtlichen Grund erhalten hat, so offensichtlich war, daß ihn der Betroffene hätte kennen müssen, so daß er gemäß Artikel 85 des Statuts zur Rückerstattung verpflichtet ist, ist in jedem Einzelfall die Fähigkeit des Beamten zur Vornahme der erforderlichen Überprüfungen zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:EWG/EAG BeamtStat
Vorschriften:EWG/EAG BeamtStat Art. 85,
Stichworte:Beamte - Rückforderung zuviel gezahlter Beträge - Voraussetzungen - Offensichtlicher Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung - Kenntnis des Betroffenen - Kriterien, , (Beamtenstatut, Artikel 85),

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