JuraForum.de > Urteile > EUG > Urteil vom 19.06.1997, Aktenzeichen: T-260/94
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 3 Die Beachtung der Verfahrensrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ist ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine besondere Regelung fehlt oder eine Regelung vorliegt, die ihnen nicht selbst Rechnung trägt. Für das Verfahren der Kommission zur Anwendung von Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs, nach denen ein Mitgliedstaat berechtigt ist, ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder der Identität des Luftfahrtunternehmens die Aufteilung des Verkehrs auf die einzelnen Flughäfen eines Flughafensystems zu regeln, bedeutet dieser Grundsatz, daß, sofern das Verfahren nicht auf Antrag eines Mitgliedstaats, sondern von der Kommission von Amts wegen eingeleitet wird, diese dem Mitgliedstaat eine genaue und vollständige Darstellung der Gründe übermittelt, aus denen sie diesen Schritt unternommen hat, sowie eine ebenfalls genaue und vollständige Zusammenfassung der etwa von Dritten erhaltenen Beschwerden. Einem Luftfahrtunternehmen steht das Recht zu, vor Erlaß einer Entscheidung, in der es ausdrücklich genannt und von deren wirtschaftlichen Folgen es unmittelbar getroffen wird, angehört zu werden, wenn es durch die streitige staatliche Maßnahme unmittelbar begünstigt und in der nationalen Urkunde, auf die es seine Ansprüche stützt, namentlich bezeichnet ist. Dieses Recht kann entweder unmittelbar in seinem Verhältnis zur Kommission oder mittelbar in seinem Verhältnis zu den nationalen Behörden gewährleistet werden. 4 Artikel 5 der Verordnung Nr. 2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs, der vorsieht, daß auf Inlandstrecken, für die eine ausschließliche Genehmigung erteilt wurde und auf denen durch andere Verkehrsarten eine angemessene und ununterbrochene Bedienung nicht gewährleistet werden kann, diese Genehmigung während einer bestimmten Zeit aufrechterhalten werden kann, ist autonom auszulegen, wobei Wortlaut, allgemeine Systematik und Zweck zu berücksichtigen sind. Insoweit konnte nur auf einer "Inlandstrecke" im Sinne einer Verkehrsverbindung zwischen Städten oder Regionen und nicht zwischen Flughäfen eine ausschließliche Genehmigung aufrechterhalten werden. Wurde einem Luftfahrtunternehmen eine ausschließliche Genehmigung nur für Flüge von und nach einem Flughafen erteilt, während andere Luftfahrtunternehmen dieselben Strecken von und nach einem anderen Flughafen derselben Stadt oder Region bedienen dürfen, kann es folglich nicht durch Artikel 5 gerechtfertigt werden, wenn einem konkurrierenden Luftfahrtunternehmen der Zugang zu dem erstgenannten Flughafen verwehrt wird; dies stellt vielmehr eine durch Artikel 8 Absatz 1 verbotene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder der Identität des Luftfahrtunternehmens dar. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs, EG |
| Vorschriften: | Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs Art. 5, Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs Art. 8 Abs. 3, EG Art. 90 Abs. 2, EG Art. 173, |
| Stichworte: | 1 Verkehr - Luftverkehr - Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs - Prüfung der Aufteilung des Verkehrs auf die einzelnen Flughäfen eines Flughafensystems durch die Kommission - Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten und der Luftfahrtunternehmen - Tragweite, , (Verordnung des Rates Nr. 2408/92, Artikel 8), , 2 Verkehr - Luftverkehr - Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs - Aufrechterhaltung von ausschließlichen Genehmigungen für Inlandstrecken - Inlandstrecken - Begriff - Diskriminierungsverbot - Anwendbarkeit bei fehlender Ausschließlichkeit, , (Verordnung des Rates Nr. 2408/92, Artikel 5 und 8 Absatz 1), |
Um den Volltext vom EUG – Urteil vom 19.06.1997, Aktenzeichen: T-260/94 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUG - 19.06.1997, T-260/94" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum