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JuraForum.deUrteileEUGUrteil vom 07.11.1997, Aktenzeichen: T-218/95 



EUG – Aktenzeichen: T-218/95

Urteil vom 07.11.1997


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Im Rahmen eines gemäß der Verordnung Nr. 4028/86 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur gewährten Gemeinschaftszuschusses für die Modernisierung und die Umgestaltung von Fischzuchtanlagen verletzt eine Entscheidung der Kommission, mit der festgestellt wird, daß bestimmte Ausgaben nicht zuschußfähig seien, weil das zunächst genehmigte Vorhaben ohne vorherige Mitteilung erheblich abgeändert worden sei, das Anhörungsrecht nicht, sofern der durch den Zuschuß Begünstigte in der Lage war, die Gründe für die Nichteinhaltung der vorgesehenen Bedingungen vor dem Erlaß der Entscheidung zu erläutern und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1116/88 mit Durchführungsbestimmungen zu den Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen insoweit eingehalten worden ist.

Da sich die Kommission im übrigen auf die Feststellung beschränken durfte, daß die als nicht zuschußfähig angesehenen Ausgaben nicht berücksichtigt werden könnten, da sie nicht Teil des genehmigten Vorhabens seien, ist eine solche Entscheidung keine Entscheidung zur Kürzung des dem Begünstigten zunächst bewilligten Zuschusses im Sinne von Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung Nr. 4028/86, sondern enthält tatsächlich nur die Feststellung, daß ein Teil der Ausgaben, deren Bezahlung er beantrage, nicht zu dem zunächst bewilligten Vorhaben gehöre, so daß die Kommission nicht verpflichtet war, den Ständigen Strukturausschuß für die Fischwirtschaft gemäß dieser Bestimmung zu befassen.
Rechtsgebiete:Verordnung (EWG) Nr. 4028/86, Verordnung (EWG) Nr. 1116/88, Entscheidung C (90) 1923/99, EGV
Vorschriften:Verordnung (EWG) Nr. 4028/86, Verordnung (EWG) Nr. 1116/88, Entscheidung C (90) 1923/99, EGV Art. 190,
Stichworte:Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Entwicklung der Aquakultur und Umgestaltung geschützter Meeresgebiete - Gemeinschaftszuschuß - Entscheidung der Kommission, mit der die fehlende Zuschußfähigkeit bestimmter Ausgaben des Begünstigten festgestellt wird - Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens - Nichtbefassung des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft - Nichtvorliegen - Voraussetzungen, , (Verordnung Nr. 4028/86 des Rates, Artikel 44 Absatz 1, Verordnung Nr. 1116/88 der Kommission, Artikel 7),

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