JuraForum.de > Urteile > EUG > Urteil vom 06.06.1995, Aktenzeichen: T-14/93
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Der Beschluß einer Vereinigung von Eisenbahnunternehmen, der die Bedingungen festlegt, unter denen Reisebüros zum Verkauf internationaler Eisenbahnfahrausweise zugelassen werden und unter denen die zugelassenen Reisebüros, insbesondere was die Endverkaufspreise und ihre Provisionen angeht, die Fahrausweise verkaufen dürfen, fällt in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1017/68 des Rates über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsverkehrs. Denn die Reisebürotätigkeiten, die ein solcher Beschluß betrifft, nämlich der Abschluß von Beförderungsverträgen als Bevollmächtigte und die Ausgabe von Fahrausweisen, hängen mit der Erbringung der Eisenbahnverkehrsleistung zusammen und sind für diese unverzichtbar; bei ihnen handelt es sich daher um Tätigkeiten des Verkehrshilfsgewerbes im Sinne von Artikel 1 der Verordnung Nr. 1017/68. 2. Zwischen der Verordnung Nr. 17 zur Durchführung der Artikel 85 und 86 des Vertrages und der Verordnung Nr. 1017/68 über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsverkehrs bestehen hinsichtlich der Anmeldung von Vereinbarungen, der von der Kommission im Verwaltungsverfahren anzuhörenden Ausschüsse und der Rolle des Rates in diesem Verfahren grundlegende Unterschiede. Daher werden, wenn die Kommission gegenüber einer Unternehmensvereinigung eine Entscheidung nach der Verordnung Nr. 17 erlässt, obwohl die Verordnung Nr. 1017/68 anwendbar ist, durch diesen Rechtsfehler wesentliche Formvorschriften verletzt und der fraglichen Vereinigung verfahrensrechtliche Garantien vorenthalten, auf die sie nach der letztgenannten Verordnung Anspruch gehabt hätte; eine solche Entscheidung ist daher für nichtig zu erklären. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, VO (EWG) Nr. 17/62, VO (EWG) Nr. 99/63 |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 85, EWG-Vertrag Art. 86, VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 11 Abs. 3, VO (EWG) Nr. 99/63 Art. 7, |
| Stichworte: | 1. Wettbewerb - Verkehr - Wettbewerbsregeln - Eisenbahnverkehr - Verordnung Nr. 1017/68 - Geltungsbereich - Beschluß einer Vereinigung von Eisenbahnunternehmen zur Regelung der Zulassung der zum Verkauf internationaler Eisenbahnfahrausweise berechtigten Reisebüros und des Fahrausweisverkaufs - Einbeziehung, , (Verordnung Nr. 1017/68 des Rates, Artikel 1 und 2), , 2. Nichtigkeitsklage - Klagegründe - Verletzung wesentlicher Formvorschriften - Rechtsfehlerhafte Anwendung der Verordnung Nr. 17 anstelle der Verordnung Nr. 1017/68 in einem Verfahren wegen Verstosses gegen die Wettbewerbsregeln - Vorenthaltung von Verfahrensgarantien, , (EWG-Vertrag, Artikel 173, Verordnungen Nr. 17 und 1017/68 des Rates), |
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