( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGUrteil vom 06.03.1996, Aktenzeichen: T-93/94 



EUG – Aktenzeichen: T-93/94

Urteil vom 06.03.1996


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Der Umstand, daß die Verordnung Nr. 3947/92, mit der Artikel 32 Absatz 3 in das Statut eingefügt wurde, keine Rückwirkung hat, kann nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht der sofortigen Anwendung dieser Bestimmung auf alle Personen entgegenstehen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, einschließlich der Bediensteten auf Zeit, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu Beamten ernannt wurden. Die Bestimmung sieht nämlich nur vor, daß ein Bediensteter auf Zeit, der unmittelbar nach Beendigung seines Dienstverhältnisses in derselben Besoldungsgruppe zum Beamten ernannt wurde, sein Dienstalter in der Dienstaltersstufe behält; sie enthält keine Beschränkung hinsichtlich des Zeitpunkts dieser Ernennung.
Rechtsgebiete:Beamtenstatut
Vorschriften:Beamtenstatut Art. 32, Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2, Beamtenstatut Art. 91 Abs. 2,
Stichworte:Beamte - Einstellung - Einstufung in die Dienstaltersstufe - Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe - Zum Beamten ernannter Bediensteter auf Zeit - Gleichbehandlung, , (Beamtenstatut, Artikel 32),

Volltext

Um den Volltext vom EUG – Urteil vom 06.03.1996, Aktenzeichen: T-93/94 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eug/eug-urteil-vom-06-03-1996-az-t-9394

"EUG - 06.03.1996, T-93/94" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN