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JuraForum.deUrteileEUGUrteil vom 01.07.2008, Aktenzeichen: T-266/02 



EUG – Aktenzeichen: T-266/02

Urteil vom 01.07.2008


Rechtsgebiete:EG
Vorschriften:EG Art. 87 Abs. 1, EG Art. 86 Abs. 2,
Stichworte:Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen Behörden zugunsten der Deutschen Post AG - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und deren Rückforderung angeordnet wird - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - Ausgleich von Mehrkosten aufgrund einer Politik des nicht kostendeckenden Verkaufs im Haus-zu-Haus-Paketdienst - Kein Vorteil,

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