Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileEUGBeschluss vom 29.09.1997, Aktenzeichen: T-4/97 

EUG – Aktenzeichen: T-4/97

Beschluss vom 29.09.1997


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Eine Nichtigkeitsklage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung kann nicht von einem Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens, die durch diese Entscheidung beeinträchtigt wird, rechtmässig erhoben werden, da er in Artikel 33 EGKS-Vertrag, der die Rechtssubjekte, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage befugt sind, abschließend aufzählt, nicht erwähnt ist und Artikel 173 EG-Vertrag auf eine solche Klage nicht anwendbar ist.
Rechtsgebiete:EGKS-Vertrag, Entscheidung 97/271/EGKS
Vorschriften:EGKS-Vertrag Art. 33, Entscheidung 97/271/EGKS,
Stichworte:Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung - Klageerhebung durch einen Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens - Unzulässigkeit, , (EGKS-Vertrag, Artikel 33, EG-Vertrag, Artikel 173),

Volltext

Um den Volltext vom EUG – Beschluss vom 29.09.1997, Aktenzeichen: T-4/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "EUG - 29.09.1997, T-4/97" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum