JuraForum.de > Urteile > EUG > Beschluss vom 24.03.1993, Aktenzeichen: T-72/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Eine Klageschrift ist unzulässig, wenn sie es nicht erlaubt, im Fall von Aufhebungsanträgen die beschwerende Maßnahme, deren Aufhebung der Kläger begehrt, und im Fall von Schadensersatzanträgen das Handeln oder Unterlassen der Verwaltung zu bestimmen, auf dem der vom Kläger behauptete Schaden beruht. Eine solche Klageschrift genügt nicht den Voraussetzungen gemäß Artikel 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichts, wonach die Klageschrift den Streitgegenstand und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten muß. 2. Im Rahmen der im Statut vorgesehenen Klagemöglichkeiten ist eine Nichtigkeitsklage gegen eine Verordnung allgemeiner Geltung unzulässig, die nicht einer Entscheidung der Verwaltung gleichgestellt werden kann, die, obwohl in Form einer Verordnung ergangen, den Kläger unmittelbar und individuell beträfe. 3. Erhebt ein Beamter eine Klage, mit der er zum einen die Aufhebung einer Handlung der Verwaltung und zum anderen Ersatz des Schadens begehrt, den er infolge dieser Handlung erlitten habe, so besteht zwischen den Anträgen ein enger Zusammenhang, so daß die Unzulässigkeit des Aufhebungsantrags die Unzulässigkeit des Schadensersatzantrags zur Folge hat. |
| Rechtsgebiete: | Verfahrensordnung |
| Vorschriften: | Verfahrensordnung Art. 114 § 1 Abs. 1, |
| Stichworte: | 1. Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse - Bestimmung des Streitgegenstands - Kurze Darstellung der Klagegründe, , (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 19, Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 44 § 1 Buchst. c), , 2. Beamte - Klage - Klage gegen eine Verordnung - Unzulässigkeit, , (Beamtenstatut, Artikel 91), , 3. Beamte - Klage - Schadensersatzantrag, der mit einem Aufhebungsantrag in Zusammenhang steht - Unzulässigkeit des Aufhebungsantrags mit der Folge der Unzulässigkeit des Schadensersatzantrags, , (Beamtenstatut, Artikel 90 und 91), |
Um den Volltext vom EUG – Beschluss vom 24.03.1993, Aktenzeichen: T-72/92 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUG - 24.03.1993, T-72/92" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum