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JuraForum.deUrteileEUGBeschluss vom 15.07.1994, Aktenzeichen: T-239/94 R 



EUG – Aktenzeichen: T-239/94 R

Beschluss vom 15.07.1994


Rechtsgebiete:EGKS-Vertrag
Vorschriften:EGKS-Vertrag Art. 39, EGKS-Vertrag Art. 95,
Stichworte:Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs von Entscheidungen, mit denen die Gewährung von Beihilfen an Stahlunternehmen genehmigt wird - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Eintritt des Schadens abhängig von künftigen ungewissen Ereignissen - Allgemeiner Schaden für die Wettbewerbsstruktur - Fehlen einer Verbindung mit der persönlichen Situation des Antragstellers oder seiner Mitglieder - Abwägung sämtlicher betroffener Belange, , (EGKS-Vertrag, Artikel 39, Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2),

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