JuraForum.de > Urteile > EUG > Beschluss vom 15.07.1994, Aktenzeichen: T-239/94 R
| Rechtsgebiete: | EGKS-Vertrag |
| Vorschriften: | EGKS-Vertrag Art. 39, EGKS-Vertrag Art. 95, |
| Stichworte: | Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs von Entscheidungen, mit denen die Gewährung von Beihilfen an Stahlunternehmen genehmigt wird - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Eintritt des Schadens abhängig von künftigen ungewissen Ereignissen - Allgemeiner Schaden für die Wettbewerbsstruktur - Fehlen einer Verbindung mit der persönlichen Situation des Antragstellers oder seiner Mitglieder - Abwägung sämtlicher betroffener Belange, , (EGKS-Vertrag, Artikel 39, Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2), |
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