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JuraForum.deUrteileEUGBeschluss vom 14.01.1993, Aktenzeichen: T-92/92 AJ 



EUG – Aktenzeichen: T-92/92 AJ

Beschluss vom 14.01.1993


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Wird während der Klagefrist, aber vor Erhebung der Klage ein Prozeßkostenhilfeantrag ohne Mitwirkung eines Anwalts eingereicht, so ist der Lauf der Klagefrist gehemmt, bis dem Antragsteller der Beschluß des Gerichts zugestellt worden ist.
Rechtsgebiete:ZPO analog
Vorschriften:ZPO analog § 114,
Stichworte:Verfahren - Klagefristen - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Einreichung ohne Mitwirkung eines Anwalts innerhalb der Klagefrist, aber vor Klageerhebung - Hemmung des Laufs der Klagefrist, , (Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 94),

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