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JuraForum.deUrteileEUGBeschluss vom 10.09.2002, Aktenzeichen: T-287/01 



EUG – Aktenzeichen: T-287/01

Beschluss vom 10.09.2002


Rechtsgebiete:EGV, Verfahrensordnung
Vorschriften:EGV Art. 238, Verfahrensordnung Art. 113,
Stichworte:Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Klage gegen die einseitige Auflösung eines Vertrages durch die Kommission - Antrag der Kommission auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache, der darauf gestützt ist, dass keine Vertragsauflösung vorliege - Auslegung der von der Kommission an die Klägerin gerichteten Schreiben durch das Gericht - Zurückweisung des Antrags der Kommission, , (Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 113),

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