JuraForum.de > Urteile > EUG > Beschluss vom 10.09.2002, Aktenzeichen: T-287/01
| Rechtsgebiete: | EGV, Verfahrensordnung |
| Vorschriften: | EGV Art. 238, Verfahrensordnung Art. 113, |
| Stichworte: | Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Klage gegen die einseitige Auflösung eines Vertrages durch die Kommission - Antrag der Kommission auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache, der darauf gestützt ist, dass keine Vertragsauflösung vorliege - Auslegung der von der Kommission an die Klägerin gerichteten Schreiben durch das Gericht - Zurückweisung des Antrags der Kommission, , (Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 113), |
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"EUG - 10.09.2002, T-287/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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