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JuraForum.deUrteileEUGBeschluss vom 09.07.2003, Aktenzeichen: T-219/01 

EUG – Aktenzeichen: T-219/01

Beschluss vom 09.07.2003


Rechtsgebiete:Beschluss 2001/462/EG, EGKS vom 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren
Vorschriften:Beschluss 2001/462/EG, EGKS vom 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren Art. 5, Beschluss 2001/462/EG, EGKS vom 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren Art. 8, Beschluss 2001/462/EG, EGKS 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren Art. 9,
Stichworte:Nichtigkeitsklage - Antrag auf Einsicht in Unterlagen - Entscheidung des Anhörungsbeauftragten - Zulässigkeit,

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