JuraForum.de > Urteile > EUG > Beschluss vom 09.07.2003, Aktenzeichen: T-219/01
| Rechtsgebiete: | Beschluss 2001/462/EG, EGKS vom 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren |
| Vorschriften: | Beschluss 2001/462/EG, EGKS vom 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren Art. 5, Beschluss 2001/462/EG, EGKS vom 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren Art. 8, Beschluss 2001/462/EG, EGKS 23.05.2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren Art. 9, |
| Stichworte: | Nichtigkeitsklage - Antrag auf Einsicht in Unterlagen - Entscheidung des Anhörungsbeauftragten - Zulässigkeit, |
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