( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGBeschluss vom 04.11.1992, Aktenzeichen: T-14/89 REV 



EUG – Aktenzeichen: T-14/89 REV

Beschluss vom 04.11.1992


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Wie sich aus Artikel 41 Absatz 1 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ergibt, der gemäß Artikel 46 Absatz 1 dieser Satzung für das Verfahren vor dem Gericht entsprechend gilt, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens kein Rechtsmittel, sondern ein ausserordentlicher Rechtsbehelf, der es erlaubt, die Rechtskraft eines verfahrensabschließenden Urteils aufgrund der tatsächlichen Feststellungen, auf die sich das Gericht gestützt hat, in Frage zu stellen. Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können.

Ein Wiederaufnahmeantrag, der auf eine dem Antragsteller vor dem Erlaß des Urteils bekannte Tatsache gestützt wird, ist daher unzulässig.
Rechtsgebiete:EWG-Satzung Gerichtshof
Vorschriften:EWG-Satzung Gerichtshof Art. 41 Abs. 1,
Stichworte:Verfahren - Wiederaufnahme - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Neue Tatsache - Vor Erlaß des angefochtenen Urteils bekannte Tatsache - Unzulässigkeit, , (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41 und 46),

Volltext

Um den Volltext vom EUG – Beschluss vom 04.11.1992, Aktenzeichen: T-14/89 REV anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eug/eug-beschluss-vom-04-11-1992-az-t-1489-rev

"EUG - 04.11.1992, T-14/89 REV" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN