JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2008
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, VwVfG, GFK, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Flüchtlingsanerkennung gem. § 28 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) bei nach Abschluss eines Asylverfahrens selbst geschaffene Nachfluchttatbestände, Inhaltliche und zeitliche Kontinuität der nach außen betätigten exilpolitischen Überzeugung als ein wichtiges Indiz für die Flüchtlingseigenschaft, Begründungspflicht eines Asylbewerbers für die erstmalige Aufnahme exilpolitischer Tätigkeiten oder die Intensivierung bisheriger exilpolitischer Aktivitäten nach einem erfolglosen Asylverfahren |
| Leitsatz: | Nach Abschluss eines Asylverfahrens selbst geschaffene Nachfluchttatbestände führen nach § 28 Abs. 2 AsylVfG in der Regel nicht zur Flüchtlingsanerkennung. Für eine Ausnahme von dieser Regel ist in Fällen exilpolitischer Betätigung die inhaltliche und zeitliche Kontinuität der nach außen betätigten Überzeugung zwar ein wichtiges Indiz, reicht aber zur Widerlegung der gesetzlichen Regelvermutung allein nicht aus. Vielmehr muss der Asylbewerber gute Gründe dafür anführen, warum er nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmalig exilpolitisch aktiv geworden ist oder seine bisherigen Aktivitäten intensiviert hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, 10 C 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, GG |
| Schlagworte: | Begrenzung des Anspruchs auf verfassungsgemäße Alimentation auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung durch das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn, Anspruch eines Beamten auf Nachzahlung von Familienzuschlägen |
| Leitsatz: | Das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, gilt auch für Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300). Die Fachgerichte dürfen auf dieser Grundlage erhöhte Besoldung rückwirkend nur ab dem Jahr zusprechen, in dem der Beamte seinen Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 28.07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG |
| Schlagworte: | Anforderungen an die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) |
| Leitsatz: | Die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfordert, dass ein solcher Tarifvertrag besteht und der Arbeitsvertrag sich dessen Regelungen ausdrücklich unterwirft. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 51.07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, GG |
| Schlagworte: | Begrenzung des Anspruchs auf verfassungsgemäße Alimentation auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung durch das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn, Anspruch eines Beamten auf Nachzahlung von Familienzuschlägen |
| Leitsatz: | Das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, gilt auch für Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300). Die Fachgerichte dürfen auf dieser Grundlage erhöhte Besoldung rückwirkend nur ab dem Jahr zusprechen, in dem der Beamte seinen Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 42.08 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 12 / 2008 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2012
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