JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | SZG 1975, SVG |
| Schlagworte: | Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften, Anrechnungsvorschrift, Berufssoldat, Erfüllung, Erlöschen, Erwerb eines Eigenheims, Grundbetrag, Kapitalabfindung, Ruhegehalt, Ruhens- und Anrechnungsvorschriften, Ruhensvorschrift, Sonderzuwendung, Treu und Glauben, Verlust, Versorgungsempfänger, Verwirkung, zustehende Versorgungsbezüge |
| Leitsatz: | Bei der Ermittlung des Grundbetrages der jährlichen Sonderzahlung für Versorgungsempfänger war nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht auch der nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SVG erloschene Teil des Ruhegehalts zu berücksichtigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FStrG, NatSchG LSA |
| Schlagworte: | Eingriff in Natur und Landschaft, Ersatzmaßnahme, Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, vorhabenfremder Kompensationsbedarf, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Existenzgefährdung, landwirtschaftlicher Betrieb |
| Leitsatz: | 1. Die Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, die erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff in Natur und Landschaft festzusetzen, beschränkt sich auf den Eingriff, der Gegenstand der Planfeststellung ist. Die Planfeststellungsbehörde ist nicht befugt, im Rahmen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses eine Ersatzmaßnahme zur Deckung eines Kompensationsbedarfs anzuordnen, der (teilweise) durch eine aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans (§ 17b Abs. 2 Satz 1 FStrG) verwirklichte Straßenbaumaßnahme ausgelöst wird. Das gilt auch dann, wenn die planfestgestellte und die durch Bebauungsplan zugelassene Straße in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang und in der Straßenbaulast desselben Hoheitsträgers stehen. 2. Ungeachtet der Frage, ob es auch mit Blick auf die Möglichkeit von Ersatzzahlungen (hier: gemäß § 21 NatSchG LSA) überhaupt zulässig ist, zugunsten einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme die Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kauf zu nehmen, erfordert es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot), im Planfeststellungsbeschluss substantiiert darzulegen, dass trotz entsprechender Bemühungen um vorrangig heranzuziehende Flächen der öffentlichen Hand und mangels anderer geeigneter Flächen Privater gerade die Inanspruchnahme der Flächen dieses Betriebes erforderlich und die Hinnahme seiner Existenzgefährdung im Hinblick auf das öffentliche Interesse an einer Kompensation des mit dem Straßenneubau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft verhältnismäßig ist. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 A 52.07 | |
| Rechtsgebiete: | AbwV |
| Schlagworte: | Abwasser, Indirekteinleitung, Parameter AOX, fingierte Einhaltung, mechanische Werkstätten, Galvanik, Lohngalvanik, Produktion, Einsatz von Hilfsstoffen, organische Halogenverbindungen |
| Leitsatz: | Beschränkt sich ein Betrieb auf die Galvanisierung von Werkstücken aus fremder Herstellung oder Bearbeitung, gelten die Anforderungen an sein Abwasser bezogen auf den Parameter "absorbierbare organisch gebundene Halogene" (AOX) nur dann gemäß Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1 AbwV als eingehalten, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass auch bei der Herstellung und Bearbeitung der ihm zugelieferten Werkstücke keine Hydrauliköle, Befettungsmittel und Wasserverdränger mit organischen Halogenverbindungen eingesetzt worden sind. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 29.08 | |
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