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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum05 / 2008 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 A 1009.07 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, Planfeststellung eines Flughafens, nachteilige Wirkungen, Lärmimmissionen, Schutzvorkehrungen, Schallschutzeinrichtungen, Geldentschädigung, Kappungsgrenze, Musterverfahren
Leitsatz:Wird ein von den nachteiligen Wirkungen eines planfestgestellten Vorhabens (hier: Fluglärm) Betroffener nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG statt realer Schutzvorkehrungen auf eine angemessene Entschädigung in Geld verwiesen, ist die daraus folgende Pflicht, die nachteiligen Wirkungen zu dulden, rechtlich unbedenklich, wenn diese Wirkungen nicht die Grenze zur verfassungsrechtlichen Unzumutbarkeit überschreiten.

Die Regelung in einem luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit der bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für Schallschutzeinrichtungen die nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zu leistende Geldentschädigung auf höchstens 30 % des Verkehrswerts von Grundstück und Gebäuden begrenzt wird, ist nicht zu beanstanden (Bestätigung von Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 <268 f.>, Rn. 421 f. - Flughafen Berlin-Schönefeld).

Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Durchführung von Musterverfahren gemäß § 93a Abs. 2 VwGO im Beschlusswege entschieden werden kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 A 1009.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 64.07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO, NStrG, NVwVfG
Schlagworte:Straßenrechtliche Planfeststellung, Planfeststellungsbehörde, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitskonzentration, Zuständigkeitsbestimmung, Landesstraße, Kreisstraße, kreisüberschreitendes Vorhaben, Kreisgrenze, Aufsichtsbehörde, Rügebefugnis, nicht enteignungsrechtlich Betroffener, mittelbar Betroffener, Drittschutz, Landesrecht, Landesorganisationsrecht, abschließende Regelung, Bundesrecht, Analogie, Verwaltungsverfahren, ergänzendes Verfahren, Verfahrensfehler, Formfehler, Heilung, Unbeachtlichkeit, Planungsermessen, Entscheidungsspielraum, Entscheidungsalternative, konkrete Möglichkeit
Leitsatz:1. Die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für den Bau von Straßen, die keine Bundesfernstraßen sind, richtet sich nach Landesrecht (Landesorganisationsrecht). Ist nach der revisionsrechtlich bindenden Auslegung des Landesrechts (hier: § 38 Abs. 5 NStrG) die tätig gewordene Planfeststellungsbehörde örtlich nicht zuständig und die landesrechtliche Regelung abschließend, kann dieses Ergebnis bundesrechtlich nicht in Frage gestellt werden.

2. Das ergänzende Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG ist nicht anwendbar bei Verfahrens- und Formfehlern, die in §§ 45, 46 VwVfG abschließend geregelt sind (wie Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 C 1.06 - BVerwGE 128, 76 <79>). Eine Behebung des Mangels der örtlichen Zuständigkeit durch eine (unmittelbare oder auch nur ergänzende) Anwendung von § 75 Abs. 1a VwVfG ist danach ausgeschlossen.

3. Zur - hier irrevisibles Landesrecht betreffenden - Frage, ob auch ein von der Planfeststellung nicht mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener die fehlende örtliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde rügen kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 64.07


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