JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2008
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| Rechtsgebiete: | MVPersVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsverordnungen |
| Leitsatz: | Die Mitbestimmung des Personalrats beim Erlass einer Rechtsverordnung ist ausgeschlossen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 1.08 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO |
| Schlagworte: | Sondergebiet, Einzelhandel, Art der baulichen Nutzung, Verkaufsfläche, Verkaufsflächenbegrenzung, vorhabenbezogene -, baugebietsbezogene -, Bebauungsplan, Teilbarkeit, Teilunwirksamkeit |
| Leitsatz: | Die durch Bebauungsplan erfolgte Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. Erklärt das Normenkontrollgericht einen vom Antragsteller umfassend angegriffenen Bebauungsplan für teilweise unwirksam, so ist der Antrag im Übrigen mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO abzulehnen, wenn der Antragsteller mit der Anfechtung des ihn beschwerenden Teils des Plans erfolglos bleibt (Abgrenzung zu BVerwGE 88, 268). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 3.07 | |
| Rechtsgebiete: | TKG |
| Schlagworte: | Marktdefinition, Marktanalyse, Beurteilungsspielraum, Terminierung, Mobilfunkterminierung, Mobilfunk, Marktmacht, Nachfragemacht, Regulierungsverfügung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, Zusammenschaltung, Kollokation, Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot, Entgeltregulierung, Entgeltgenehmigung, nachträgliche Entgeltregulierung, Missbrauch |
| Leitsatz: | 1. Die Bundesnetzagentur verfügt bei der Marktdefinition nach § 10 TKG, nämlich der Abgrenzung des relevanten Marktes (§ 10 Abs. 1) und der Prüfung seiner potentiellen Regulierungsbedürftigkeit (§ 10 Abs. 2), sowie bei der in diesem Rahmen durchzuführenden Marktanalyse gemäß § 11 TKG über einen umfassenden Beurteilungsspielraum. 2. Die Bundesnetzagentur kann einem marktmächtigen Unternehmen Gleichbehandlungs- und Zugangsverpflichtungen sowie die Pflicht zur Veröffentlichung eines Standardangebots (§§ 19, 21, 23 TKG) in Ausübung ihres Regulierungsermessens unter Umständen auch dann auferlegen, wenn das Unternehmen die betreffenden Leistungen schon bislang freiwillig am Markt anbietet. 3. Im Rahmen der Entgeltregulierung von Zugangsleistungen (§§ 30 ff. TKG) hat die Bundesnetzagentur bei der Auswahl zwischen den Regulierungsformen der Auferlegung einer Entgeltgenehmigungspflicht und der nachträglichen Entgeltregulierung zu prüfen, ob der bei der Genehmigung regelmäßig anzuwendende strenge Kostenmaßstab (§ 31 Abs. 1 Satz 1 TKG) zur Erreichung der Regulierungsziele erforderlich und angemessen ist oder ob insoweit eine Missbrauchskontrolle nach Maßgabe des § 28 TKG ausreicht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 15.07 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Bruchteilsrestitution, Mittel des Unternehmens, Änderung der Kapitalstruktur, wesentliche Änderung des Unternehmens, organisches Wachstum des Unternehmens, wesentliche Änderung der Kapitalstruktur durch erhebliche Aufstockung des Grundkapitals |
| Leitsatz: | Eine Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG scheidet aus, wenn die zu restituierenden Vermögensgegenstände nicht mit Mitteln des Unternehmens erworben wurden. Um solche (ursprünglichen) Mittel des Unternehmens handelt es sich nicht, wenn eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens durch eine erhebliche Aufstockung des Grundkapitals erfolgt ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 7.07 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 04 / 2008 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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