JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2008
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| Rechtsgebiete: | RuStAG, VwVfG |
| Schlagworte: | Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, zeitnahe Rücknahme, Rücknahmegrenze, Rücknahmefrist |
| Leitsatz: | Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung achteinhalb Jahre nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist nicht mehr zeitnah und kann daher nicht auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin) gestützt werden (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.07 | |
| Rechtsgebiete: | AusglLeistG, VermG |
| Schlagworte: | Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz, Antrag, vermögensrechtlicher -, Antragsfrist, Antragswirkung, Ausgleichsleistungen, Ausschlussfrist für Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Gesellschafter einer Personengesellschaft, juristische Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Kommanditgesellschaft, keine Ausgleichleistungen für -, natürliche Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Person, natürliche -, als Anspruchsberechtigte, Personengesellschaft, Sozialstaatsprinzip, Vermögensgesetz, Antrag nach |
| Leitsatz: | 1. Eine Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 AusglLeistG keine "natürliche Person" und hat damit aus eigenem Recht keinen Anspruch auf eine staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. 2. Ein bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes noch anhängiger Antrag, den eine Kommanditgesellschaft nach dem Vermögensgesetz für Vermögenswerte nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestellt hat, wahrt für das Begehren auf Ausgleichsleistungen auch der nach § 1 Abs. 1 und 2 AusglLeistG möglicherweise materiell anspruchsberechtigten Gesellschafter die Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.07 | |
| Rechtsgebiete: | EntschG, VermG |
| Schlagworte: | Komplettierungskauf, Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf, Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG), Kommunales Alteigentum, öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück, redlicher Nutzungsberechtigter, Erbbaurecht, Unmöglichkeit der Wiederbegründung eines Erbbaurechts, Entschädigungsverpflichtung, Entschädigungsfonds, Rückübertragungsausschluss |
| Leitsatz: | § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG ist nicht anwendbar, wenn der Veräußerungserlös aus einem sogenannten Komplettierungskauf (Hinzuerwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks durch den redlichen Nutzer) vom Entschädigungsfonds wegen Entschädigung für den Ausschluss der Wiederbegründung eines hieran begründeten Erbbaurechts verlangt wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 19.07 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, AuslG, GG, GFK, VwVfG, EG, WVK, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak), Vorabentscheidung, überschießende Umsetzung, Altanerkennung, Ermessen, Unverzüglichkeit, Jahresfrist für Widerruf, Furcht vor Verfolgung, neue andersartige Verfolgung, Schutz bietender Akteur, subsidiärer Schutz, Abschiebungsschutz, Vorverfolgung, Prognosemaßstab, Beweiserleichterung |
| Leitsatz: | Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 C 33.07 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 02 / 2008 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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