JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Dienstunfall, in Ausübung des Dienstes, infolge des Dienstes, Kausalzusammenhang, Risikobereich, Dienstzimmer, häusliches Arbeitszimmer, Dienstzeit, Dienstgebäude, Abgrenzungskriterien |
| Leitsatz: | Jedenfalls in den Fällen, in denen der Beamte die Wahl hat, ob er die dienstliche Tätigkeit in einem vom Dienstherrn hierfür vorgehaltenen Dienstzimmer oder andernorts (etwa im häuslichen Arbeitszimmer) ausüben will, kommt Dienstunfallschutz nur dann in Betracht, wenn der Unfall umgebungsunabhängig seine wesentliche Ursache in einer dienstlichen Verrichtung hat. Dabei ist maßgeblich, ob die den Unfall auslösende konkrete Tätigkeit bei objektiver Betrachtung typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehört. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 23.06 | |
| Rechtsgebiete: | BNDG, BVerfSchG, VwGO, ArbGG, BAT |
| Schlagworte: | Akteneinsicht, arbeitsgerichtliches Verfahren, Arbeitsweise oder Erkenntnisstand, Ausforschung, Auskunftserteilung, besonderes Interesse an der Akteneinsicht, Ermittlungsgrundsatz, Geheimhaltungsbedürfnis, operative Vorgänge, Schadensersatz |
| Leitsatz: | 1. Für den Auskunftsanspruch aus § 7 BNDG i.V.m. § 15 BVerfSchG eines vor dem Arbeitsgericht klagenden Betroffenen über die vom Bundesnachrichtendienst zu seiner Person gespeicherten Daten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, sofern ein außerhalb des Arbeitsprozesses liegendes besonderes Interesse geltend gemacht wird. 2. Prozessuale Ansprüche auf Vorlage bestimmter Erkenntnismittel und Beweisstücke sind innerhalb des jeweiligen Rechtsweges (hier: zu den Arbeitsgerichten) geltend zu machen und gegebenenfalls durchzusetzen. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte eines anderen Rechtsweges, die Einhaltung arbeitsgerichtlicher Verfahrensvorschriften zu überprüfen und sicherzustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 4.06 | |
| Rechtsgebiete: | BGleiG, BPersVG |
| Schlagworte: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag, Anwesenheit, Arbeitserleichterung, Arbeitszeitmodelle, Ausnahmefall, Beschäftigte mit Familienpflichten, Betreuungs- und Erziehungsauftrag, Bundespolizei, dienstliche Belange, dienstliche Möglichkeiten, Dienstvereinbarung, familiengerechte Rahmenbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Hauptpersonalrat, Lehrgruppenleiter, Lehrtätigkeit, Organisationsermessen, Organisationsrecht, permanente Anwesenheit, Personalvertretung, Polizeifachlehrer, Polizeivollzugsdienst, Rahmenbedingungen, Rechtsanspruch, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Telearbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zwingende dienstliche Belange |
| Leitsatz: | Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen. Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet. Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.06 | |
| Rechtsgebiete: | EV |
| Schlagworte: | Einigungsvertrag, DDR-Verwaltungsakt, Verwaltungsakt der DDR, Bestandskraft, Aufhebung, Rücknahme |
| Leitsatz: | Art. 19 Satz 2 Alt. 2 EV verlangt für die Aufhebbarkeit eines Verwaltungsaktes der Deutschen Demokratischen Republik nicht, dass die dem Verwaltungsakt widersprechenden Vertragsbestimmungen die Beseitigung rechtsstaatswidriger Zustände zum Ziel haben. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 84.07 | |