JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KHG, BPflV, SVB V |
| Schlagworte: | Gesamtbetrag der Erlöse, Budget, flexible Budgetierung, Mehrerlösausgleich, Versorgungsauftrag, Überschreitung des Versorgungsauftrags, Krankenhausplan, Planbetten |
| Leitsatz: | Einnahmen, die ein Plankrankenhaus durch den Einsatz von nicht in den Krankenhausplan aufgenommenen Betten erzielt, unterliegen nicht dem Mehrerlösausgleich nach § 12 Abs. 4 Satz 1 BPflV. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 53.06 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 85/73/EWG, FlHG, AGFlHG Schl.-H. |
| Schlagworte: | Fleischuntersuchung, Fleischuntersuchungsgebühren, Gemeinschaftsgebühr, EG-Pauschale, Trichinen, Untersuchung auf Trichinen |
| Leitsatz: | "Gemeinschaftsgebühr" im Sinne der Richtlinie 85/73/EWG über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch meint "gemeinschaftsrechtlich geregelte Gebühr", also eine Gebühr auf der Grundlage der Richtlinie; die Mitgliedstaaten dürfen für die von der Richtlinie erfassten Amtshandlungen weder auf die Erhebung einer Gebühr verzichten (Erhebungspflicht) noch neben der Gemeinschaftsgebühr zusätzliche nationale Gebühren erheben (Überschreitungsverbot). Die Gemeinschaftsgebühr muss nicht als Pauschalgebühr erhoben werden. Nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie können die Mitgliedstaaten zur Deckung höherer Kosten auch eine spezifische Gebühr erheben, die die tatsächlichen Kosten deckt. Zusätzliche Anforderungen enthält die Vorschrift nicht. Namentlich enthält sie kein Verbot einer Berechnung von Teilgebühren für abtrennbare Untersuchungsteile, etwa für die Untersuchung von frischem Schweinefleisch auf Trichinen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 50.06 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Zuständigkeit, örtliche, staatliche Verwaltung, Vermögensschädigung, Vermögensverlust, Kontoguthaben, Treuhandkonto, Staatshaushaltskonto, Steuerforderung, Steuerverpflichtung, diskriminierende Vorschriften, Benachteiligung Republikflüchtling |
| Leitsatz: | Wurden von einem unter staatlicher Verwaltung stehenden Konto eines sog. Republikflüchtlings diskriminierende Steuerforderungen beglichen, richtet sich die Wiedergutmachung nach § 11 Abs. 5 VermG. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 6.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GVG, VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Verwaltungsrechtsweg, erweiterte Prüfungskompetenz, Klagebefugnis, Schutznormen, eisenbahnrechtliche Planfeststellung, Bestandskraft, Ausschlusswirkung, Duldungspflicht, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Planfeststellungsvorbehalt, Planänderungsverfahren, Planänderungsbeschluss, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, Bauerlaubnis, landschaftspflegerische Begleitplanung, Kompensationsmaßnahme, Ausgleichsmaßnahme, Verzichtserklärung des Vorhabenträgers, Planbefolgungspflicht, Zweitbescheid, neue Sachprüfung, Wiederaufgreifen des Verfahrens |
| Leitsatz: | 1. Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses haben Planbetroffene das Vorhaben zu dulden, und zwar auch bei später eintretenden veränderten Umständen. Die Duldungspflicht erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme von Flächen, die der Anordnung naturschutz- oder waldrechtlicher Kompensationsmaßnahmen geschuldet ist. 2. Der Vorhabenträger kann sich aus einer ihm durch die landschaftspflegerische Begleitplanung auferlegten Verpflichtung, eine Kompensationsmaßnahme durchzuführen, nur im Wege einer Planänderung nach § 76 VwVfG lösen. Ein von ihm gegenüber dem Eigentümer der in Anspruch zu nehmenden Flächen erklärter Verzicht auf die Kompensationsmaßnahme bindet die Planfeststellungsbehörde nicht. 3. Ist ein Planfeststellungsbeschluss gegenüber einem Planbetroffenen bestandskräftig geworden, kann dieser die Änderungsplanfeststellung nur angreifen, wenn er durch deren Festsetzungen erstmals oder weitergehend als bisher betroffen wird (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 9 B 13.05 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 189 S. 193 f. und vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 13 S. 4). 4. Wird eine vom Vorhabenträger beantragte Planänderung nach Prüfung der materiell-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen abgelehnt, ergeht ihm gegenüber ein Zweitbescheid, der ihm den Weg zu einer gerichtlichen Überprüfung eröffnet, es sei denn, es liegt bereits ein sein Begehren verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor. 5. Ein die Planänderung ablehnender Zweitbescheid hindert die Planfeststellungsbehörde nicht, sich gegenüber jedem Planbetroffenen auf den Eintritt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zu berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vorhabenträger mit seinem Antrag nach § 76 VwVfG speziell das Ziel verfolgt hat, einen Planbetroffenen von der planfestgestellten Inanspruchnahme seines Eigentums freizustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 22.06 | |